Hartz-IV-Gutscheine

Ein Wohnungsloser stellt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung. Nicht das erste Mal. Seine Daten liegen vor, doch es gibt Probleme mit dem Konto. Die Arge als zuständiges Amt handelt unbürokratisch: Zur Überbrückung erhält der Mann einen Lebensmittelgutschein in Höhe von 50 Euro. Damit kann er bei Aldi, Rewe, Kaiser’s oder Penny einkaufen. So viel zur Theorie. Die Praxis sieht anders aus und entwickelt sich zu einem Spießrutenlauf.
Bloßstellung inklusive
Bei Aldi steht der Mann an der Kasse. Da sich die Kassiererin nicht sicher ist, ruft sie quer durch das Geschäft ihrer Kollegin zu: „Darf ich diesen Hartz-IV-Gutschein annehmen?“ Die Antwort lautet nein. Der Mann ist nicht nur bloßgestellt vor den anderen Kunden, er wird auch noch aufgefordert, seine Waren wieder ins Regal zurück zu stellen.
Drei Flaschen Korn statt Rückgeld
Auch bei Rewe hat der Mann keinen Erfolg. Bei Kaiser’s wird ihm sogar unterstellt, er habe den Gutschein gefälscht. Der Geschäftsführer verweist ihn des Ladens. Bei Penny läuft es zunächst besser. Der Gutschein wird akzeptiert. Da er aber nur für 40 Euro einkauft, vergewissert sich die Verkäuferin laut rufend bei ihrer Kollegin, ob das geht. Deren Antwort: „Der Mann soll sich einfach noch drei Flaschen Korn kaufen, dann sind es ja 50 Euro“.
Nie wieder einen Gutschein
Solche Erfahrungen prägen. Ein paar Tage später macht der Wohnungslose seinem Berater deutlich, dass er nie mehr einen Gutschein annehmen werde. Auch den angebotenen Gutschein für den geplanten Arztbesuch lehnt er dankend ab. Um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen, schiebt er den Termin, bei dem er wichtige Medikamente bekommen sollte, lieber auf.
Text: Alfred Hovestädt, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln
Weitere Informationen: Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V., Michaela Hofmann, Telefon 0221/2010-288, E-Mail: michaela.hoffmann@caritasnet.de .
